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Altteilesteuer

Die Altteilsteuer (auch als Altteilesteuer, Austauschaltteilsteuer oder Austauschverfahren bezeichnet) ist im deutschen Umsatzsteuerrecht eine besondere Form der Umsatzsteuer in der Kfz-Branche. Sie entsteht, wenn Kunden Teile eines Kraftfahrzeugs austauschen lassen, Grundlage ist der Wert des ursprünglichen Neuteils.

Diese Steuer wird von der Werkstatt oder dem Händler an das Finanzamt abgeführt und für den Kunden auf der Rechnung separat aufgeführt.

Beispielrechnung:

Rumpfmotor 4200€

zzgl. 19% MWSt 798€

zzgl. 19% Altteilesteuer 79,80€

Gesamt 5077,80€

Die Altteilesteuer errechnet sich aus dem Netto Neupreis. 19% Altteilesteuer von 10% Netto Neupreis !!